Ich möchte einen Patienten / eine Patientin zur genetischen Beratung schicken
Sie müssen nur den Patienten wie bisher zu uns überweisen.
Die Beratung und erforderliche Dokumentation wird von uns übernommen.
Wir führen ggf. die genetische Untersuchung durch. Sie erhalten das Ergebnis nach Einwilligung des Patienten nachrichtlich.
Ich möchte eine pränatale genetische Untersuchung veranlassen
Eine genetische Beratungmussvor der Untersuchungundnach Vorliegen des Ergebnisses angeboten werden.
Vor der Untersuchung muss die erfolgte genetische Beratung dokumentiert werden.
Die Einwilligung des Patienten zur Untersuchung (angemessene Bedenkzeit einräumen) und die Angabe der Personen, die das Ergebnis direkt vom Labor nachrichtlich erhalten dürfen, erfolgen auf dem Untersuchungsauftrag.
Beauftragung der Untersuchung bei unserem Labor (Formular Untersuchungsauftrag).
Nach Vorliegen des Ergebnisses muss eine erneute genetisch Beratung erfolgen.
Ich möchte eine diagnostische genetische Untersuchung bei einer betroffenen Patientin / einem Patienten selbst veranlassen
Die Patienten müssen vor der Untersuchung über Zweck, Art, Umfang und Aussagekraft der Untersuchung aufgeklärt werden.
Die Einwilligung des Patienten zur Untersuchung (angemessene Bedenkzeit einräumen) und die Angabe der Personen, die das Ergebnis der Untersuchung direkt vom Labor nachrichtlich erhalten dürfen, erfolgen auf dem Formular Untersuchungsauftrag.
Beauftragung der Untersuchung bei unserem Labor (Untersuchungsauftrag).
Eine genetische Beratung soll immer nach Vorliegen des Ergebnisses angeboten werden (dies ist hier aber keine Verpflichtung).
Im Falle eines auffälligen Ergebnissesmuss (bei einer nicht behandelbaren Erkrankung) aber immer eine genetische Beratung angeboten werden.
Alternativ stehen wir gerne Ihren Patientinnen und Patienten für die genetische Beratung zur Verfügung.
Ich möchte eine prädiktive genetische Untersuchung veranlassen bei einer Risikoperson, die bisher nicht von der genetischen Erkrankung betroffen ist
Eine genetische Beratungmuss vor der Untersuchungund nach Vorliegen des Ergebnisses angeboten werden. Die genetische Beratung darf nur durch Fachärztinnen oder Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärztinnen oder Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben, durchgeführt werden.
Gerne stehen wir Ihren Patientinnen und Patienten für die genetische Beratung zur Verfügung, und können dann alle für die prädiktive Testung erforderlichen Schritte veranlassen.