SYNLAB MVZ
Humangenetik Mannheim

Überweisungsscheine

1. Überweisungen zu Genetischen Beratungen

Bei Überweisungen zu Genetischen Beratungen benötigen wir, wie gewohnt, nur den Überweisungsschein Muster 06
Bitte kreuzen Sie hier die Mit-/Weiterbehandlung an.

2. Probeneinsendungen

(Überweisungsschein für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen - neu ab 01.04.2024)

Alle Proben, die aufgrund einer medizinischen Indikation eingesandt werden, führen wir als Überweisungsaufträge durch. Humangenetische Leistungen sind keine Laborleistungen und berühren somit nicht das Laborbudget!

Fügen Sie diese bitte einen Überweisungsschein Muster 10. neben den bereits üblichen Unterlagen, wie z. B. dem Untersuchungsauftrag inklusive Einverständniserklärung, bei.

Beim Befüllen bzw. Auslesen der Felder sind folgende Hinweise zu beachten:

  1. Leistungsart

    (kurativ, präventiv, bei belegärztlicher Behandlung, Empfängnisregelung/Sterilisation/Schwangerschaftsabbruch)
    Der überweisende Vertragsarzt hat zu kennzeichnen, ob der Auftrag im Rahmen der kurativen Versorgung, der Prävention, der Empfängnisregelung/Sterilisation/ Schwangerschaftsabbruch oder bei belegärztlicher Behandlung erfolgt.

    Das Feld „präventiv“ ist zu kennzeichnen für Leistungen nach der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, der Kinder-Richtlinie, den Mutterschafts-Richtlinien, der Krebsfrüherkennungsprogramme (KFE-RL) und der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie für gesetzlich vorgegebene Leistungen zur Präexpositionsprophylaxe nach § 20j SGB V und zur Diagnostik von Trägern mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus
    (MRSA) nach § 87 Absatz 2a Satz 3 SGB V.

  2. Unfall, Unfallfolgen

    Der überweisende Vertragsarzt hat zu kennzeichnen, wenn die Behandlung aufgrund oder als Folge eines Unfalles erforderlich wird, damit die Krankenkassen ggf. Kosten gegenüber Dritten geltend machen können. Es bedeutet eine unnötige finanzielle Belastung der vertragsärztlichen Versorgung, wenn bei einem Unfall das Unfallfeld nicht angekreuzt wird.

  3. SSW

    Bei einer vorliegenden Schwangerschaft ist die Schwangerschaftswoche in diesem Feld zu übermitteln.

  4. Auftragsnummer des Labors

    Das umrandete Feld „Auftragsnummer des Labors“ kann fakultativ von dem im Auftrag tätig gewordenen Arzt für eigene Zwecke genutzt werden.

  5. Knappschaftskennziffer

    Knappschaftsärzte tragen für die Veranlassung von Laboratoriumsuntersuchungen bei Knappschaftsversicherten die Ziffer 87777 ein.

  6. Quartal

    Das Quartal der Ausstellung der Überweisung ist in der Form „QJJ“ in das betreffende Feld einzutragen.
    Beginnt der im Auftrag tätig werdende Arzt seine Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellte Überweisungsschein verwendet werden, sofern der Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte vorweisen kann. Erfolgt im Folgequartal kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, so kann der ausgestellte Überweisungsschein ohne den erneuten Nachweis der Anspruchsberechtigung verwendet werden.

  7. Geschlecht

    Das Geschlecht des Patienten wird durch einen Buchstaben angegeben 
    (D = divers, M = männlich, W = weiblich, X = unbestimmt). Die Bedruckung erfolgt durch das Auslesen der Information von der elektronischen Gesundheitskarte.

  8. Kontrolluntersuchung einer bekannten Infektion

    Werden direkte oder indirekte Nachweise von Krankheitserregern im Rahmen einer Kontrolluntersuchung bei einer bereits bekannten Infektion beauftragt, ist das Feld „Kontrolluntersuchung einer bekannten Infektion“ anzukreuzen. Im Freitextfeld „Befund/Medikation“ ist zudem der Sachverhalt zu erläutern. Erkrankungen mit Meldepflicht sind § 7 Infektionsschutzgesetz zu entnehmen.

  9. SER

    Die Abkürzung SER steht für das SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht, das seit 1. Januar 2024 gilt. Besteht bei Patienten ein Anspruch nach SER, kennzeichnen Praxen dies in dem neuen SER-Feld.

  10. Eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Absatz 3a SGB V

    Sollte durch den Versicherten ein Muster 85 (Nachweis der Anspruchsberechtigung bei Ruhen des Anspruchs gemäß § 16 Absatz 3a SGB V) vorgelegt werden, so sind durch den überweisenden Arzt nur Überweisungen im Rahmen akuter Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft zu tätigen. Der überweisende Vertragsarzt kennzeichnet dies entsprechend durch Ankreuzen des Feldes „eingeschränkter Leistungsanspruch gemäß § 16 Absatz 3a SGB V.

  11. Abnahmedatum

    Das Datum der Materialentnahme ist vom überweisenden Vertragsarzt, sofern vom Ausstellungsdatum der Überweisung abweichend, in das entsprechende Feld einzutragen (Form TTMMJJ).

  12. Abnahmezeit

    Die Abnahmezeit ist vom überweisenden Vertragsarzt, falls für die Befundung der Ergebnisse erforderlich, in das entsprechende Feld einzutragen (Form hhmm).

  13. Weiterüberweisung

    Der eine Auftragsleistung ausführende Arzt ist berechtigt, Teile dieses Auftrages, die er selbst nicht erbringen kann, von einem anderen Arzt als Auftragsleistung erbringen zu lassen (Weiterüberweisung). In diesem Fall hat er ebenfalls einen Überweisungsschein nach dem Muster 10 auszustellen und die betreffenden Angaben zu machen, insbesondere die Betriebsstätten- und lebenslange Arztnummer des überweisenden Vertragsarztes in das Feld Erstveranlasser zu übernehmen. Sind bereits Angaben im Feld Erstveranlasser enthalten, sind diese unverändert zu übernehmen.

  14. Eilige Befundübermittlung

    Der überweisende Vertragsarzt kann bei einer eiligen Befundübermittlung diese als solche kennzeichnen und angeben, ob der Befund per Telefon oder FAX übermittelt werden soll und an welche Telefon- bzw. Faxnummer der Befund nachrichtlich zu übermitteln ist.

  15. Diagnose/Verdachtsdiagnose – Befund/Medikation – Auftrag

    Der überweisende Vertragsarzt hat nach Nennung der Diagnose/Verdachtsdiagnose, möglichst als ICD-Code, des Befundes bzw. der Medikation die Auftragsleistungen im Auftragsfeld nach Art und Umfang konkret zu bezeichnen (Angabe der Gebührenordnungsposition oder der präzisen Leistungsbezeichnung). Der die Auftragsleistung ausführende Arzt darf nur die Untersuchungen durchführen, die im Auftragsfeld angegeben sind. Eine Erweiterung des Auftrages nach Art oder Umfang bedarf der Zustimmung des überweisenden Vertragsarztes; sie ist auf dem Vordruck zu vermerken.
    Die Veranlassung von Leistungen der Mutterschaftsvorsorge gemäß den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bei Vertretung, im Notfall oder bei Mit- bzw. Weiterbehandlung nach den kurativen Gebührenordnungspositionen muss entweder durch Angabe der Kennnummer 32007 oder durch Angabe im Feld „Auftrag“ kenntlich gemacht werden.

  16. Barcode bei Blankoformularbedruckung

    Bei Einsatz des Verfahrens zur Blankoformularbedruckung wird entweder mittels Laserdrucker oder mittels Tintenstrahldrucker ein zweidimensionaler Barcode PDF 417 aufgedruckt. Werden Tintenstrahldrucker genutzt, müssen diese die Vorgaben nach
    Anlage 2a BMV-Ä Nr. 1.1.3 erfüllen. Dieser Barcode enthält sämtliche Informationen des Formulars und kann von dem im Auftrag tätig werdenden Arzt automatisch ausgewertet werden.


Stand: 22.04.2024

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